Angepinnt ~ Regeln und Arbeitsvertrag ~

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  • ~ Regeln und Arbeitsvertrag ~



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    Die allgemeinen Regeln und der Arbeitsvertrag der Fahrschule


    1. Allgemeine Umgangsregeln

      1. Jeder Member hat sich an die allgemeinen Server- und DriveBy-Regeln zu halten.
      2. Die Fahrschule ist eine No-DM-Fraktion. Jegliches DM, das Tragen von Waffen und Angriffe gegen Cops sowie Zivilisten sind zu unterlassen. Eine Ausnahme besteht, wenn der Member wanted ist oder durch einen Hitman verfolgt wird. In diesem Fall darf sich der Member auch mit Waffen verteidigen (nicht angreifen!). Zuwiderhandlungen können mit Ausschluss aus der Fraktion bestraft werden.
      3. Die Fahrschule ist oft einer der ersten Anlaufpunkte für Neulinge. Deshalb müssen Fahrlehrer stets höflich und gelassen bleiben. Flamen und Beleidigungen sind zu unterlassen. Dies gilt sowohl für die Kommunikation mit Kunden nach außen, als auch innerhalb der Fahrschule.
      4. Den Aufforderungen der Ranghöheren, insbesondere der Leader ist zu folgen.


    2. Fahrprüfung und Scheinverteilung

      1. Alle Scheine, die eine Prüfung erfordern, sei es in Theorie oder Praxis, sind erst nach Durchführung dieser zu vergeben. Dies sind Auto-, Motorrad-, Boots-, LKW- und Flugschein. Die Vergabe der Scheine ohne Prüfung ist strengstens verboten
      2. Die Prüfungspreise sind entsprechend der Preisliste einzuhalten und zu beachten. Die Vergabe der Scheine ohne, dass der Kunde bezahlt hat, ist, aufgrund der Fairness gegenüber anderen Fahrlehrern, nicht gestattet.
      3. Es werden nur Prüfungen zu den Scheinen durchgeführt, die man als Fahrlehrer mit aktuellem Rang auch vergeben kann.
      4. Nach jeder Prüfung ist diese umgehend mit /stoplesson zu beenden.
      5. Scheinentzug: Der Scheinentzug (ab Rang 4 möglich), darf nur unter bestimmten Gründen erfolgen, diese sind: Mehrfaches Missachten der StVO; DM oder mehrfache Angriffe auf Fahrlehrer; Gefährdung anderer Spieler durch unsachgemäßes Führen eines Fahr- oder Flugzeugs. Scheinentzüge sind im entsprechendem Thema zu dokumentieren und möglichst mit Beweisen/Screenshots zu belegen.


    3. Umgang mit Fraktionsfahrzeugen

      1. Die Fraktionsfahrzeuge müssen nach jeder Prüfung oder Verwendung zerstört oder repariert und auf dem richtigen Parkplatz abgestellt werden.
      2. Wenn festgestellt wird, dass ein Fahrzeug weniger als 30 Liter Kraftstoff im Tank hat, so ist eine Betankung umgehend durchzuführen. Allgemein sollten die Fahrzeuge nach jeder Prüfung oder Verwendung betankt werden.
      3. Das Parken von Privatfahrzeugen auf Parkplätzen, auf denen Fraktionsfahrzeuge spawnen, ist untersagt. Für das Abstellen von Privatfahrzeugen existiert ein Parkplan, der einzuhalten ist. Das Verwenden von Privatfahrzeugen anderer Member ist untersagt.
      4. Das Parcoursfahrzeug darf nur auf dem Parcours verwendet werden.
      5. Fraktionsfahrzeuge sind vorrangig nur für Prüfungen zu verwenden. Wenn diese gerade von niemanden für eine Prüfung gebraucht oder verwendet werden, können diese jedoch auch privat genutzt werden.
      6. Kunden und Spieler anderer Fraktionen dürfen nur im Rahmen einer Prüfung ein FS-Fahrzeug im Beisein eines Fahrlehrers fahren.


    4. Arbeitsvertrag und Gehalt

      1. Der Arbeitsvertrag läuft ab dem Invite mindestens eine Woche. Sollte ein Member auf eigenen Wunsch oder aufgrund von schlechten Verhalten die Fahrschule vor diesem Zeitraum verlassen, muss er eine Strafe von 50.000 SA$ an die Leader bezahlen.
      2. Wird ein Member auf Probe eingestellt, so bedeutet dies, dass nach dieser ersten Woche von den Leadern und Vorstandsmitgliedern entschieden wird, ob der Member weiter in der Fahrschule bleibt und übernommen oder entlassen wird.
      3. Die Auszahlung des Lohns erfolgt einmal wöchentlich am Wochenende (im Zeitraum Freitag-Sonntag). Lohn bekommen Member mit Rang 1-5. Die Löhne sind im rangabhängig (siehe Thema "Löhne").
      4. Zusätzlich zu Löhnen können außerordentliche Sonder- oder Zusatzzahlungen für besondere Leistungen erfolgen. Diese bedürfen keiner Ankündigung durch die Leader, sind zeitlich unabhängig, individuell auszahlbar und benötigen keine Zahlungsbegründung.
      5. Zahlungsberechtigt für Löhne, Sonder- und Zusatzzahlungen sind die Leader der Fahrschule, sowie die Ehrenmember mit den Rängen 6-12 ("Fahrschul-Führer" und "Traine").
      6. Wer das Arbeitsverhältnis regulär beenden und kündigen möchte, muss im Kündigungsbereich einen entsprechenden Beitrag verfassen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Die Leader der Fahrschule
RIP spirit-rl.de | A glorious new era!